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   FG Köln, 31.08.1993 - 2 K 1170/90   

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https://dejure.org/1993,33055
FG Köln, 31.08.1993 - 2 K 1170/90 (https://dejure.org/1993,33055)
FG Köln, Entscheidung vom 31.08.1993 - 2 K 1170/90 (https://dejure.org/1993,33055)
FG Köln, Entscheidung vom 31. August 1993 - 2 K 1170/90 (https://dejure.org/1993,33055)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 18.04.1996 - V R 123/93

    Leistungsaustausch bei Gesellschaftsleistungen

    In der Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 12. April 1962 V 134/59 U, BFHE 74, 703, BStBl III 1962, 260; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; FG Köln, Urteil vom 31. August 1993 2 K 1170/90, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 269) ist die Staffelung der Zahlungen lediglich als Beweisanzeichen im Rahmen der Beurteilung herangezogen worden, ob eine konkrete Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter oder lediglich die Wahrnehmung von Gesamtbelangen der Gesellschaft gegeben ist (s. dazu auch Flückiger/Georgy in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 1 Abs. 1 Rz. 877; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 1 Anm. 211; Mößlang in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Bem.
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